| Förderhöhe | Zuschüsse für Investitionsmaßnahmen. Keine einheitliche Pauschale genannt: Die konkrete Förderhöhe richtet sich nach den förderfähigen Ausgaben und den in der Richtlinie festgelegten Förderquoten. |
| Förderfähigke Kosten | Investive Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote (z. B. Neubau, Umbau, Sanierung, Erweiterung und Ausstattung von Räumen für Ganztagsangebote) |
| Eigenmittel | Eigenanteil beträgt mindestens 30 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Für finanzschwache Kommunen gilt eine Sonderregelung von 10 % Eigenanteil; die restlichen 20 % übernimmt das Land |
| Förderzeitraum | Fortlaufend innerhalb des Förderzeitraums. Förderrichtlinie: 03. Februar 2024 bis 31. Dezember 2030. Projektspezifische Zeiträume werden im Zuwendungsbescheid festgelegt |
| Fristen | Keine expliziten Angaben zu Fristen für die Antragstellung. Maßnahmen können bis zum 31.12.2029 abgeschlossen werden. Die Abrechnung ist bis zum 30.06.2030 möglich |
| Antragsberechtigte | Kommunen bzw. Schulträger in Brandenburg sowie weitere öffentliche Einrichtungen, die für die Infrastruktur ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote an Grundschulen verantwortlich sind. |
| Zielgruppen | Kinder im Grundschulalter. Indirekt Familien, Schulen, kommunale Träger sowie weitere Akteur:innen im Bildungsbereich. |
| Informationen und Antragstellung | > Hier geht es zum Antrag |
Investitionsbank des Landes Brandenburg – im Auftrag des Ministerium Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)
Investitionsprogramm Ganztag