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Mitgliedschaft der KNF im Familienbeirat

Am 9. September überreichte Staatssekretär Wagner dem Geschäftsführer Stefan Pospiech die Ernennungsurkunde für die Mitgliedschaft der Kompetenz- und Netzwerkstelle Familie (KNF) im Familienbeirat des Landes Brandenburg.

Staatssekretär Wagner mit Stefan Pospiech

Seit dem 1. August 2024 ist der Familienbeirat im Brandenburgischen Kinder- und Jugendgesetz gesetzlich verankert. Er berät die Landesregierung unabhängig in familienpolitischen Fragen und entwickelt Handlungsempfehlungen. In der vergangenen Legislaturperiode hat der Beitrat wichtige Impulse für die Familienpolitik im Land gesetzt. Seine Empfehlungen haben u.a. die Weiterentwicklung und langfristige Absicherung der Familienzentren in Brandenburg unterstützt sowie den Aufbau des digitalen Familienportals Brandenburg angestoßen.

Der Beirat kann an die Empfehlungen der vergangenen Legislaturperiode anknüpfen und zugleich neue Herausforderungen für Familien in Brandenburg in den Blick nehmen. Es ist ihm ein besonderes Anliegen, die Perspektiven von Familien aufzunehmen und für politisches Handeln sichtbar zu machen. Dabei richtet sich der Blick insbesondere auf Familien in schwierigen Lebenslagen – zugleich mit dem Anspruch, gute, gesunde und sichere Bedingungen für alle Familien in Brandenburg zu stärken.

Gesundheit Berlin-Brandenburg bringt als Träger der Kompetenz- und Netzwerkstelle Familie (KNF) vielfältige Erfahrungen und Perspektiven in die Arbeit des Beirats ein – insbesondere zu niedrigschwelligen Unterstützungsangeboten, sozialräumlichen Netzwerken, Familienzentren und gesundheitsförderlichen Lebenswelten.

Die Kompetenz- und Netzwerkstelle Familie wird aus Mitteln der Europäischen Union im Rahmen des ESF Plus sowie durch die Auridis Stiftung finanziert.