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Informationen zur rechtlichen Betreuung für Psychiatrie-Erfahene und ihre Angehörigen

Seit mehr als zwanzig Jahren gibt es die Rechtliche Betreuung, die an Stelle der Vormundschaft für Erwachsene getreten ist. Die Rechtliche Betreuung ist nicht als Entmündigung, sondern als Unterstützung der betreuten Personen gedacht. Das Selbstbestimmungsrecht soll geachtet, die Wünsche der Betreuten möglichst umgesetzt werden. Die vorliegende Publikation gibt Anwort auf zahlreiche Fragen und bezieht dabei Gesetzestexte mit ein.

BIP – Beschwerde- und Informationsstelle Psychiatrie in Berlin / ApK – Angehörige psychisch Kranker Landesverband Berlin e. V. / BOP&P / Berliner Gesellschaft für Soziale Psychiatrie (BGSP) in der DGSP e. V. (Hrsg.), Informationen zur Rechtlichen Betreuung für Psychiatrie-Erfahrene und ihre Angehörigen (2015)

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