Landesamt für Bauen und Verkehr des Landes Brandenburg

Bund/Länder-Programm Sozialer Zusammenhalt (SZH)

Das Städtebauförderprogramm unterstützt Kommunen dabei, den gesellschaftlichen Zusammenhalt in benachteiligten Quartieren zu stärken. Gefördert werden investive und begleitende Maßnahmen zur Aufwertung des Wohnumfelds, Gesundheits- und Bewegungsförderung, zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur sowie zur Förderung von Integration, Teilhabe und Nachbarschaft. Voraussetzung ist, dass das Vorhaben Teil eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) ist und in einem festgelegten Fördergebiet umgesetzt wird.

Förderhöhe Zuschuss im Rahmen einer Anteilfinanzierung; die Höhe richtet sich nach den zuwendungsfähigen Ausgaben und dem bewilligten Förderrahmen
Förderfähigke Kosten  Kosten im Rahmen von investiven und begleitenden Maßnahmen zur Quartiersentwicklung
Eigenmittel Keine explizite Angabe
Förderzeitraum  Fortlaufend
Fristen Einreichung des Antrages auf Gewährung einer Zuwendung für die Gesamtmaßnahme bis 30.10. des laufenden Kalenderjahres
Antragsberechtigte Gemeinde bzw. Ortsgemeinden
Zielgruppen  Übergreifend
Informationen und Antragstellung > Hier geht es zum Antrag