Unsere Sprechzeiten:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), vertreten durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN)

Bundesprogramm Biologische Vielfalt

Förderung der Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen zum Erhalt und zur Förderung der biologischen Vielfalt in Deutschland und Unterstützung der Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS). Förderschwerpunkt z. B.: "Stadtnatur" – Erhöhung naturnaher, arten- und strukturreicher Grünflächen im Siedlungsbereich durch ökologisches Grünflächenmanagement und Verbesserung der biodiversitätsfördernden Durchgrünung von Städten und Gemeinden.


Förderhöhe Anteilige Projektförderung, je nach zu fördernder Organisation bis zu 90 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben
Förderfähigke Kosten  Projektbezogene, zuwendungsfähige Ausgaben
Eigenmittel Nicht explizit angegeben (Eigenanteil abhängig vom Projekt und Fördersatz)
Förderzeitraum Laufend
 
Fristen fortlaufende Antragsstellung möglich
Antragsberechtigte Natürliche oder juristische Personen mit Sitz oder Geschäftsbetrieb in Deutschland; Bundesländer sind nicht antragsberechtigt
Zielgruppen  Kommunen, Vereine, NGOs, Forschungseinrichtungen, Einzelpersonen mit Projekten im Bereich Naturschutz und biologische Vielfalt
Informationen und Antragstellung > Hier geht es zum Antrag