BMBFSFJ und Kompetenznetz Einsamkeit (KNE)

Deutscher Gemeinsamkeitspreis 2026

Der Preis zeichnet in vier Kategorien je drei Projekte, Initiativen und Organisationen aus, die Einsamkeit wirksam entgegenwirken und soziale Verbundenheit stärken. Ziel ist es, erfolgreiche Ansätze sichtbar zu machen, innovative Lösungen zu würdigen und andere Akteure zu inspirieren, sich für gesellschaftlichen Zusammenhalt einzusetzen.

 

Förderhöhe Insgesamt werden 25.000 € Preisgeld vergeben. In jeder der vier Kategorien werden jeweils drei Projekte ausgezeichnet:
1. Platz: 3.000 € 
2. Platz: 2.000 € 
3. Platz: 1.250 € 
Förderfähigke Kosten  Ausgezeichnet werden laufende Projekte, Maßnahmen, Initiativen oder Angebote, die Einsamkeit verringern und soziale Verbundenheit stärken. Bewertet werden insbesondere: Zielgruppenorientierung, Innovationsgrad, Übertragbarkeit, Umsetzungsqualität und Reichweite. In den folgenden 4 Kategorien werden Preise verliehen: 
Kategorie 1: Kommunen und öffentliche Einrichtungen  
Kategorie 2: Zivilgesellschaftliches und ehrenamtliches Engagement 
Kategorie 3: Wirtschaft und Arbeitswelt
Kategorie 4: Angebote für schwer erreichbare Zielgruppen mit erhöhtem Risiko für Einsamkeit 
Eigenmittel Nicht erforderlich (Auszeichnung/Wettbewerb)
Förderzeitraum Der Preis wird von 2026 bis zunächst 2029 jährlich vergeben.
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Projekte, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung in der Umsetzung befinden und noch nicht abgeschlossen sind
Fristen 16. August 2026
Die Preisträger*innen werden bis zum 1. November 2026 informiert; die Preisverleihung findet am 2. Dezember 2026 in Berlin statt. 
Antragsberechtigte Kommunen, Öffentliche Einrichtungen auf kommunaler Ebene (z. B. Schulen, Studierendenwerke), Gemeinnützige Initiativen, Vereine, Verbände, Wohlfahrtsverbände, Kirchengemeinden, Gewerkschaften Betriebliche Initiativen für Beschäftigte 
Nicht antragsberechtigt sind u. a.: politische Parteien, parteinahe Stiftungen, Landesstrategien oder landesweite Aktionspläne 
Zielgruppen  Übergreifend. Ein besonderer Fokus liegt auf: Menschen mit erhöhtem Einsamkeitsrisiko (Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen, pflegenden Angehörige, armutsbetroffene oder erwerbslose Menschen, queere Menschen und Weiteren)
Informationen und Antragstellung > Hier geht es zum Antrag