Heidehof Stiftung

Förderung der Heidehof Stiftung

Unterstützung gemeinnütziger Projekte, die Bildung, Ökologie/Umwelt, Gesundheit, Soziales sowie Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung stärken. Die Stiftung fördert vor allem praxisnahe Vorhaben mit erkennbarem gesellschaftlichem Nutzen.

Förderhöhe Fördersumme wird individuell anhand des Kosten‑ und Finanzierungsplans festgelegt und ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Mitteln der Stiftung.
Förderfähigke Kosten  Projektbezogene Sach- und Personalkosten. Zusätzlich können weitere plausibel dargestellte und den Förderbedingungen entsprechende  projektbezogene Ausgaben gefördert werden (z.B. für Umsetzung, Kooperationen und fachliche Begleitung). Nicht gefördert werden u. a. Grundlagenforschung ohne Anwendungsbezug, rein hoheitliche Aufgaben der öffentlichen Hand sowie Zuwendungen und Stipendien für Einzelpersonen
Eigenmittel Nicht explizit angegeben. Eigen- und Drittmittel können allerdings die Erfolgsaussichten für eine Förderung erhöhen.
Förderzeitraum Fortlaufend: Ein- und mehrjährige Projekte mit klar begrenztem Zeitraum.
Fristen Fortlaufend. 
Antragstellung mindestens drei Monate vor Projektbeginn (teilweise zwei Monate). Stiftung empfiehlt bei Unsicherheit zur Themenpassung eine unverbindliche Voranfrage, 
um die Sinnhaftigkeit eines vollständigen Antrags zu klären.
Antragsberechtigte Gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen sowie öffentliche Rechtsträger. Für gemeinnützige Träger ist im Falle einer Bewilligung ein Freistellungsbescheid des Finanzamtes erforderlich. Zuwendungen an Einzelpersonen und klassische Stipendien sind ausgeschlossen.
Zielgruppen  Übergreifend
Informationen und Antragstellung > Hier geht es zum Antrag