Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) des Landes Brandenburg

Förderung von Projekten aus Einnahmen der Glücksspielabgabe (Lottomittel)

Förderung von niederschwelligen, gemeinwohlorientierten Projekten in den Bereichen Verkehr, Stadtentwicklung, Wohnen und Landesplanung. Unterstützt werden Vorhaben, die im besonderen Landesinteresse liegen und für die keine geeignete Förderung über andere Programme des MIL möglich ist.

Förderhöhe Zuschuss zu kleinteiligen Projekten: Höchstgrenze 30.000 Euro
Förderfähigke Kosten  Projektbezogene Kosten im Rahmen von Verkehrs-, Stadtentwicklungs-, Wohn- und Landesplanungsprojekten,
deren Finanzierung über andere Förderprogramme des MIL nicht möglich ist.
Nicht förderfähige Kosten: Personalausgaben aus bestehenden Verträgen, Verpflegungsausgaben, wiederkehrende Miet- und Betriebsausgaben.
Eigenmittel Nicht explizit angegeben
Förderzeitraum Fortlaufend/ pro Haushaltsjahr
Fristen Fortlaufend - für 2027 Einreichung ab  1.11.2026 möglich
Antragsberechtigte Privatpersonen
Initiativen
eingetragene Vereine
Stiftungen
Unternehmen
Kommunen
Zielgruppen  übergreifend
Informationen und Antragstellung > Hier geht es zum Antrag