| Förderhöhe | Zuschuss zu kleinteiligen Projekten: Höchstgrenze 30.000 Euro |
| Förderfähigke Kosten | Projektbezogene Kosten im Rahmen von Verkehrs-, Stadtentwicklungs-, Wohn- und Landesplanungsprojekten, deren Finanzierung über andere Förderprogramme des MIL nicht möglich ist. Nicht förderfähige Kosten: Personalausgaben aus bestehenden Verträgen, Verpflegungsausgaben, wiederkehrende Miet- und Betriebsausgaben. |
| Eigenmittel | Nicht explizit angegeben |
| Förderzeitraum | Fortlaufend/ pro Haushaltsjahr |
| Fristen | Fortlaufend - für 2027 Einreichung ab 1.11.2026 möglich |
| Antragsberechtigte | Privatpersonen Initiativen eingetragene Vereine Stiftungen Unternehmen Kommunen |
| Zielgruppen | übergreifend |
| Informationen und Antragstellung | > Hier geht es zum Antrag |
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) des Landes Brandenburg
Förderung von Projekten aus Einnahmen der Glücksspielabgabe (Lottomittel)