Techniker Krankenkasse

Gesunde Kita

Kitas werden - entsprechend des § 20 SGB V - bei der Entwicklung und Umsetzung nachhaltiger Gesundheitsprojekte unterstützt. Gefördert werden langfristig angelegte Maßnahmen zur Stärkung der körperlichen, psychischen und sozialen Gesundheit von Kindern sowie zur Gesundheitsförderung von Fachkräften und Eltern.

Förderhöhe Anteilige Förderung von Honorar- oder Sachkosten. Die konkrete Fördersumme richtet sich nach Projektumfang und Finanzierungsplan
Förderfähigke Kosten  Honorar- und Sachkosten für 
nachhaltige Gesundheitsprojekte
sowie projektbezogene Ausgaben 
gemäß Finanzplan. 
Einzelaktionen wie Gesundheitstage, Vorträge oder einmalige Workshops sind nicht förderfähig. Das Projekt muss in das Gesamtkonzept der Kita eingebunden sein und nach der Förderphase fortgeführt werden
Eigenmittel Einbringung von Eigenmitteln 
ist Voraussetzung. 
Keine expliziten Angaben zum Anteil der Gesamtkosten
Förderzeitraum Fortlaufend (i.d.R. 1-4 Jahre)
Fristen Fortlaufend
Antragsberechtigte Kindertageseinrichtungen
Zielgruppen  Kinder und Jugendliche
Informationen und Antragstellung > Hier geht es zum Antrag