Techniker Krankenkasse

Gesunde Schule

Schulen werden - entsprechend des § 20 SGB V - bei der Entwicklung und Umsetzung nachhaltiger Gesundheitsprojekte unterstützt . Gefördert werden langfristig angelegte Maßnahmen zur Förderung der körperlichen, psychischen und sozialen Gesundheit von Schülerinnen und Schülern sowie zur Stärkung eines gesundheitsförderlichen Schulumfelds.

Förderhöhe Anteilige Förderung von Honorar- oder Sachkosten. Die konkrete Fördersumme richtet sich nach Projektumfang und Finanzierungsplan.
Förderfähigke Kosten  Honorar- und Sachkosten für 
nachhaltige Gesundheitsprojekte
sowie projektbezogene Ausgaben 
gemäß Finanzplan. Einzelmaßnahmen wie Gesundheitstage, Workshops oder Vorträge sind nicht förderfähig.
Voraussetzung ist, dass es sich um ein neues, noch nicht begonnenes Gesundheitsprojekt mit nachhaltiger Verankerung im Schulalltag handelt.
Eigenmittel Einbringung von Eigenmitteln 
ist Voraussetzung. 
Keine expliziten Angaben zum Anteil der Gesamtkosten
Förderzeitraum Fortlaufend (i.d.R. 1-4 Jahre)
Fristen Fortlaufend
Antragsberechtigte Schulen
Zielgruppen  Kinder und Jugendliche
Informationen und Antragstellung > Hier geht es zum Antrag