MBJS

Goldener Plan Brandenburg 2026–2029

Ziel ist die Stärkung der Sportinfrastruktur im Land Brandenburg durch Bauinvestitionen. Gefördert werden Baumaßnahmen an vereinseigenen bzw. gepachteten Sportanlagen und Vereinsräumen: Neu- und Erweiterungsbauten, Umbauten, Grundinstandsetzungen, Modernisierungen, Maßnahmen zur Verbesserung des Umwelt- und Naturschutzes, barrierefreier Ausbau von Sportanlagen sowie damit zusammenhängende Planungsleistungen, Gutachten und Grund- und Erstausstattungen.

Förderhöhe Bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten
Förderfähigke Kosten  Förderfähig sind nur Maßnahmen, bei denen ein sportfachlicher Bedarf vorliegt, u. a. Bauwerk/Baukonstruktion, technische Anlagen, Außenanlagen und Freiflächen, bestimmte Ausstattung sowie bestimmte Baunebenkosten nach DIN 276
Eigenmittel Mindestens 20 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten
Förderzeitraum Richtlinie 2026–2029; außer Kraft am 31.12.2029
Fristen Laufende Antragstellung ohne Fristen für den Antragsberechtigten
Antragsberechtigte Landessportbund Brandenburg e. V.; Sportvereine sind Letztempfänger der Zuwendungen
Zielgruppen  Sportvereine und deren Mitglieder; die Richtlinie zielt auf die Verbesserung der sportlichen Rahmenbedingungen und Sportinfrastruktur
Informationen und Antragstellung > Hier geht es zum Antrag