| Förderhöhe | Bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten |
| Förderfähigke Kosten | Förderfähig sind nur Maßnahmen, bei denen ein sportfachlicher Bedarf vorliegt, u. a. Bauwerk/Baukonstruktion, technische Anlagen, Außenanlagen und Freiflächen, bestimmte Ausstattung sowie bestimmte Baunebenkosten nach DIN 276 |
| Eigenmittel | Mindestens 20 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten |
| Förderzeitraum | Richtlinie 2026–2029; außer Kraft am 31.12.2029 |
| Fristen | Laufende Antragstellung ohne Fristen für den Antragsberechtigten |
| Antragsberechtigte | Landessportbund Brandenburg e. V.; Sportvereine sind Letztempfänger der Zuwendungen |
| Zielgruppen | Sportvereine und deren Mitglieder; die Richtlinie zielt auf die Verbesserung der sportlichen Rahmenbedingungen und Sportinfrastruktur |
| Informationen und Antragstellung | > Hier geht es zum Antrag |
MBJS
Goldener Plan Brandenburg 2026–2029