| Förderhöhe | Je nach Projektgröße von einigen Tausend Euro bis zu einer Million Euro |
| Förderfähigke Kosten | Projektbezogene Ausgaben |
| Eigenmittel | Nicht explizit angegeben |
| Förderzeitraum | Laufend |
| Fristen | Fortlaufende Antragsstellung möglich. Stichtag für die Befassung im Mai ist der 01.03. und für November der 01.09. |
| Antragsberechtigte | Gemeinnützige und/oder mildtätige Institutionen, z. B. Vereine, Stiftungen, Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege, kommunale Einrichtungen, Kirchengemeinden oder Religionsgemeinschaften, die als Körperschaften öffentlichen Rechts anerkannt sind |
| Zielgruppen | Kinder in früher Kindheit, Frauen, wohnungslose Menschen, ländliche Gemeinden, Hospizbedürftige |
| Informationen und Antragstellung | > Hier geht es zum Antrag |
Hermann Reemtsma Stiftung
Hermann Reemtsma Stiftung: Fördermöglichkeiten