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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander

Förderung von Mehrgenerationenhäusern: Mehrgenerationenhäuser unterstützen die Bewältigung lokaler Herausforderungen des demografischen Wandels in strukturschwachen und -starken Regionen und leisten einen Beitrag zu fairen Teilhabemöglichkeiten und gleichwertigen Lebensverhältnissen in Deutschland

Förderhöhe Zuschuss bis zu 40.000 € jährlich je Mehrgenerationenhaus; Voraussetzung ist eine Kofinanzierung von je 10.000 € durch Kommune, Landkreis und/oder Land
Förderfähigke Kosten  Projekt- und strukturbezogene Ausgaben im Rahmen der Arbeit von Mehrgenerationenhäusern
Eigenmittel Erforderlich (Kofinanzierung insgesamt 10.000 € jährlich)
Förderzeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2028
Fristen Keine laufenden Fristen angegeben (programminterne Auswahlverfahren)
Antragsberechtigte Juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts mit Sitz in Deutschland
Zielgruppen  Übergreifend (alle Generationen)
Informationen und Antragstellung > Hier geht es zum Antrag