| Förderhöhe | Zuschuss bis zu 40.000 € jährlich je Mehrgenerationenhaus; Voraussetzung ist eine Kofinanzierung von je 10.000 € durch Kommune, Landkreis und/oder Land |
| Förderfähigke Kosten | Projekt- und strukturbezogene Ausgaben im Rahmen der Arbeit von Mehrgenerationenhäusern |
| Eigenmittel | Erforderlich (Kofinanzierung insgesamt 10.000 € jährlich) |
| Förderzeitraum | 01.01.2021 bis 31.12.2028 |
| Fristen | Keine laufenden Fristen angegeben (programminterne Auswahlverfahren) |
| Antragsberechtigte | Juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts mit Sitz in Deutschland |
| Zielgruppen | Übergreifend (alle Generationen) |
| Informationen und Antragstellung | > Hier geht es zum Antrag |
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander