| Förderhöhe | Bis zu 5.000 €, solange die Gesamtkosten des Projekts 30.000 Euro nicht überschreiten. Für Kleinstprojekte gibt es ein Budget von bis zu 2.000 € |
| Förderfähigke Kosten | Verpflegung, Honorare und kleinere Anschaffungen im Rahmen des Projekts. Für einzelne Kostenpositionen gibt es keine festen Obergrenzen. Nicht förderfähige Kosten: Personalkosten sowie laufende strukturelle Kosten und Eigenanteile für andere Förderungen |
| Eigenmittel | Keine Eigenmittel erforderlich. Kofinanzierung: Bei der regulären Mikroförderung sind Kofinanzierungen möglich, sofern die Gesamtkosten des Projekts 30.000 € nicht überschreiten. Bei Kleinstprojekten bis 2.000 € ist keine Kofinanzierung möglich |
| Förderzeitraum | Maximale Projektlaufzeit 12 Monate. Für die 13. Förderrunde muss der Projektzeitraum zwischen dem 01.02.2027 und dem 30.04.2027 beginnen |
| Fristen | 13. Förderrunde: 26.10.2026 |
| Antragsberechtigte | Gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Brandenburg; Kirchengemeinden und Glaubensgemeinschaften mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts; Einzelpersonen und informelle Initiativen ohne eigene Rechtsform können gemeinsam mit einer gemeinnützigen Organisation einen Antrag stellen |
| Zielgruppen | Menschen, die sich im Alltag selten begegnen: aus unterschiedlichen Lebenswelten, Generationen oder Nachbarschaften; Menschen, die aufgrund gesellschaftlicher Ungleichheiten im Engagement unterrepräsentiert sind und strukturelle Diskriminierung erfahren |
| Informationen und Antragstellung | > Hier geht es zum Antrag |
Gemeinschaftsinitiative Zukunftswege Ost
Mikroförderung „Zukunftswege Ost“