| Förderhöhe | Zuschussförderung. Je nach Förderschwerpunkt und Antragstellenden beträgt die Förderung bis zu 100 %, 75 % oder 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für einzelne Maßnahmen erfolgt die Förderung als Festbetragsfinanzierung. |
| Förderfähigke Kosten | Projektbezogene Personal- und Sachausgaben sowie investive Ausgaben. Zusätzlich können Gemeinkosten in Höhe von 15 % der förderfähigen projektbezogenen Personalausgaben anerkannt werden. Ausgaben für Architektur-, Ingenieur- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit baulichen Investitionen sind bis zu 20 % der förderfähigen Gesamtkosten zuwendungsfähig. |
| Eigenmittel | Der Eigenanteil richtet sich nach der jeweiligen Förderquote (z. B. 0 %, 25 % oder 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben) |
| Förderzeitraum | Der Förderzeitraum richtet sich nach dem jeweiligen Vorhaben und dem bewilligten Antrag. Die Förderrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2027 |
| Fristen | Keine allgemeine Antragsfrist. Die Auswahl erfolgt zu veröffentlichten Stichtagen im Rahmen eines Projektauswahlverfahrens. Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation kann derzeit kein neuer Stichtag veröffentlicht werden. Weitere Auswahltermine werden von der ILB bekannt gegeben |
| Antragsberechtigte | Je nach Förderschwerpunkt: juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, Personengesellschaften, natürliche Personen, anerkannte BIZ-Träger |
| Zielgruppen | Übergreifend |
| Informationen und Antragstellung | > Hier geht es zum Antrag |
Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLEUV)
Natürliches Erbe und Umweltbewusstsein (ELER) 2024