Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLEUV)

Natürliches Erbe und Umweltbewusstsein (ELER) 2024

Gefördert werden Vorhaben zum Erhalt der biologischen Vielfalt sowie zum Schutz und zur Entwicklung von Natur und Landschaft in Brandenburg. Darüber hinaus unterstützt das Programm Maßnahmen zur Stärkung des Umweltbewusstseins und der Bildung für nachhaltige Entwicklung, beispielsweise in den Bereichen Arten- und Biotopschutz, Naturschutzfachplanung und Besucherinformation.

Förderhöhe Zuschussförderung. Je nach Förderschwerpunkt und Antragstellenden beträgt die Förderung bis zu 100 %, 75 % oder 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für einzelne Maßnahmen erfolgt die Förderung als Festbetragsfinanzierung.
Förderfähigke Kosten  Projektbezogene Personal- und Sachausgaben sowie investive Ausgaben. Zusätzlich können Gemeinkosten in Höhe von 15 % der förderfähigen projektbezogenen Personalausgaben anerkannt werden. Ausgaben für Architektur-, Ingenieur- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit baulichen Investitionen sind bis zu 20 % der förderfähigen Gesamtkosten zuwendungsfähig.
Eigenmittel Der Eigenanteil richtet sich nach der jeweiligen Förderquote (z. B. 0 %, 25 % oder 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben)
Förderzeitraum Der Förderzeitraum richtet sich nach dem jeweiligen Vorhaben und dem bewilligten Antrag. Die Förderrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2027
Fristen Keine allgemeine Antragsfrist. Die Auswahl erfolgt zu veröffentlichten Stichtagen im Rahmen eines Projektauswahlverfahrens. Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation kann derzeit kein neuer Stichtag veröffentlicht werden. Weitere Auswahltermine werden von der ILB bekannt gegeben
Antragsberechtigte Je nach Förderschwerpunkt: juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, Personengesellschaften, natürliche Personen, anerkannte BIZ-Träger
Zielgruppen  Übergreifend
Informationen und Antragstellung > Hier geht es zum Antrag