Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Partizipationsfonds § 19 BGG / FPV

Ziel ist die Förderung der aktiven und umfassenden Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an öffentlichen Angelegenheiten und politischen Entscheidungsprozessen auf Bundesebene.

Förderhöhe  Zuschuss von bis zu 95% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
Förderfähigke Kosten  Projektbezogene Ausgaben in den oben genannten Bereichen
Eigenmittel Nicht ausdrücklich angegeben; Eigenanteil ggf. abhängig von den zuwendungsfähigen Kosten
Förderzeitraum Keine Angaben; Anträge können weiterhin gestellt werden
Fristen Keine festen Fristen
Antragsberechtigte

Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, insbesondere Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen oder Organisationen von Angehörigen von Menschen mit Behinderungen, die die Voraussetzungen nach §15 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1–5 BGG erfüllen.

Förderbereiche

Gefördert werden unter anderem:
• Kompetenzaufbau: Empowerment und Capacity-Building
• Nachwuchsförderung
• Struktur- und Starthilfe, Organisationsentwicklung,             Fortbildung
• Behinderungsspezifische Hilfsmittel und Nachteilsausgleiche
• Leistungen für Assistenz

Zielgruppen  Menschen mit Behinderung
Informationen und Antragstellung Antragsformulare und Informationen über Fachstelle für Fördermittel des Bundes: E-Mail partizipationsfonds@kbs.de