eudim Stiftung für soziale Gerechtigkeit

Projektförderung der eudim Stiftung für soziale Gerechtigkeit

Unterstützt werden gemeinnützige Projekte, die Menschen in Notlagen helfen und zu mehr sozialer Gerechtigkeit beitragen – in Deutschland und weltweit. Gefördert werden insbesondere Anschub‑ und Startfinanzierungen für zeitlich befristete Vorhaben, etwa in den Bereichen Kinder‑ und Jugendhilfe, Gesundheitswesen, Bildung, Flüchtlings‑ und Krisenhilfe sowie soziale Gerechtigkeit im Alter.

Förderhöhe Einzelfallbezogene Anschub‑ bzw. Startfinanzierung. Die Fördersumme wird projektspezifisch festgelegt.
Förderfähigke Kosten  projektbezogene Ausgaben (Personal-, Honorar- und Sachkosten) gemeinnütziger Einrichtungen, die der unmittelbaren Umsetzung klar definierter Vorhaben dienen. Da es sich um eine Anschubfinanzierung handelt ist eine dauerhafte institutionelle Finanzierung nicht vorgesehen
Eigenmittel Nicht explizit angegeben
Förderzeitraum Fortlaufend, maximal zwei Jahre (keine Dauersubvention)
Fristen Antragstellung fortlaufend möglich, jedoch bis spätestens zu einem der beiden Stichtage (Frühjar und Herbst). Für die Sitzungen im Herbst 2026 gilt folgende festgelegte Einsendefrist: 10.09.2026 (Es gilt das Datum des Poststempels)
Antragsberechtigte Gemeinnützige Träger*innen, die sich vollumfänglich an die allgemeine Erklärung der Menschenrechte halten
Zielgruppen  Übergreifend 
Informationen und Antragstellung > Hier geht es zum Antrag