| Förderhöhe | Einzelfallbezogene Anschub‑ bzw. Startfinanzierung. Die Fördersumme wird projektspezifisch festgelegt. |
| Förderfähigke Kosten | projektbezogene Ausgaben (Personal-, Honorar- und Sachkosten) gemeinnütziger Einrichtungen, die der unmittelbaren Umsetzung klar definierter Vorhaben dienen. Da es sich um eine Anschubfinanzierung handelt ist eine dauerhafte institutionelle Finanzierung nicht vorgesehen |
| Eigenmittel | Nicht explizit angegeben |
| Förderzeitraum | Fortlaufend, maximal zwei Jahre (keine Dauersubvention) |
| Fristen | Antragstellung fortlaufend möglich, jedoch bis spätestens zu einem der beiden Stichtage (Frühjar und Herbst). Für die Sitzungen im Herbst 2026 gilt folgende festgelegte Einsendefrist: 10.09.2026 (Es gilt das Datum des Poststempels) |
| Antragsberechtigte | Gemeinnützige Träger*innen, die sich vollumfänglich an die allgemeine Erklärung der Menschenrechte halten |
| Zielgruppen | Übergreifend |
| Informationen und Antragstellung | > Hier geht es zum Antrag |
eudim Stiftung für soziale Gerechtigkeit
Projektförderung der eudim Stiftung für soziale Gerechtigkeit