Sanddorf-Stiftung

Projektförderung der Sanddorf-Stiftung

Unterstützt werden gemeinnützige Projekte in den drei Stiftungsbereichen Gesundheit, Völkerverständigung (Begegnung, Bildung und Austausch) und Wohlfahrt. Im Mittelpunkt stehen Vorhaben, die das öffentliche Gesundheitswesen stärken, die deutsch-polnische Verständigung fördern sowie Menschen in schwierigen Lebenslagen unterstützen. Die Stiftung fördert sowohl externe Projekte als auch eigene Programme und legt Wert auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Antragstellenden.

Förderhöhe Keine feste Förderhöhe. Die Höhe der Förderung wird individuell nach Art, Umfang und Förderwürdigkeit des Projekts festgelegt. 
Förderfähigke Kosten  Projektbezogene Ausgaben. Keine Angaben zu konkreten Kostenarten.
Nicht bzw. nur in Ausnahmefällen gefördert werden:
Bauvorhaben und Betriebsausstattungen,
laufende Infrastrukturkosten,
Druck- und Übersetzungskosten und bereits abgeschlossene Projekte
Eigenmittel Nicht explizit angegeben
Förderzeitraum Fortlaufend. Der Förderzeitraum wird im Bewilligungsschreiben individuell festgelegt. Laufzeitverlängerungen müssen vor Ablauf der Projektlaufzeit schriftlich beantragt werden.
Fristen Fortlaufend. Förderanträge sollten mindestens drei Monate vor Projektbeginn bei der Stiftung eingehen. 
Antragsberechtigte Gemeinnützige und
Öffentlich-rechtliche Institutionen (Vereine, gGmbHs, Schulen, Hochschulen und Universitäten)
Zielgruppen  Kinder und Jugendliche,
Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen,
Menschen in sozialen Notlagen,
Menschen mit Behinderung oder psychischen Erkrankungen,
Schulen, Lehrkräfte sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen,
Akteure der deutsch-polnischen Zusammenarbeit und des interkulturellen Austauschs
Informationen und Antragstellung > Hier geht es zum Antrag