| Förderhöhe | Projektanträge bis 150.000 € können jederzeit eingereicht werden; eine Mindestförderungsgrenze liegt in der Regel bei 5.000 €. Für Zuwendungen über 150.000 € gelten gesonderte Verfahren. |
| Förderfähigke Kosten | Projektbezogene Maßnahmen. Nicht gefördert werden u. a. institutionelle Förderung, bereits begonnene Maßnahmen, Dauerpflege, maßnahmenentkoppelte Planung, Rastpplätze, Bänke, Naturlehrpfade, Wasserversorgung, Naturgärten und Machbarkeitsstudien sowie verschiedene bauliche und sonstige Maßnahmen. |
| Eigenmittel | Die Stiftung legt besonderes Augenmerk auf die Kofinanzierung mit anderen Finanzierungs- oder Eigenmitteln. Ihre Fördermittel gewährleisten in der Regel den notwendigen Eigenanteil, um weitere EU-, Bundes- oder Landesförderungen zu erschließen. |
| Förderzeitraum | Keine allgemeine Laufzeit angegeben |
| Fristen | Bis 150.000 €: jederzeit; empfohlen wird eine vollständige Antragstellung mindestens sechs Monate vor Projektbeginn. Beantragung über 150.000 €: Antrag bis 01.11.26 |
| Antragsberechtigte | Jede natürliche oder juristische Person, sofern das beantragte Projekt im Land Brandenburg umgesetzt wird; ausdrücklich genannt werden u. a. Landkreise, Kommunen, Verbände, Vereine, Landwirtschaftsbetriebe, Kirchengemeinden und Privatpersonen. |
| Zielgruppen | Keine gesonderte Zielgruppenangabe; die Förderung richtet sich auf Naturschutz und Landschaftspflege. |
| Informationen und Antragstellung | > Hier geht es zum Antrag |
NaturSchutzFonds Brandenburg
Projektförderung der Stiftung NaturSchutzFonds