NaturSchutzFonds Brandenburg

Projektförderung der Stiftung NaturSchutzFonds

Landesweit werden Naturschutzprojekte gefördert. Dazu gehören Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft, die Sicherung naturschutzfachlich geeigneter Grundstücke sowie Forschung und modellhafte Untersuchungen im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege. Die Projekte müssen den Zustand von Natur und Landschaft nachhaltig verbessern.

Förderhöhe Projektanträge bis 150.000 € können jederzeit eingereicht werden; eine Mindestförderungsgrenze liegt in der Regel bei 5.000 €. Für Zuwendungen über 150.000 € gelten gesonderte Verfahren.
Förderfähigke Kosten  Projektbezogene Maßnahmen. Nicht gefördert werden u. a. institutionelle Förderung, bereits begonnene Maßnahmen, Dauerpflege, maßnahmenentkoppelte Planung, Rastpplätze, Bänke, Naturlehrpfade, Wasserversorgung, Naturgärten und Machbarkeitsstudien sowie verschiedene bauliche und sonstige Maßnahmen.
Eigenmittel Die Stiftung legt besonderes Augenmerk auf die Kofinanzierung mit anderen Finanzierungs- oder Eigenmitteln. Ihre Fördermittel gewährleisten in der Regel den notwendigen Eigenanteil, um weitere EU-, Bundes- oder Landesförderungen zu erschließen.
Förderzeitraum Keine allgemeine Laufzeit angegeben
Fristen Bis 150.000 €: jederzeit; empfohlen wird eine vollständige Antragstellung mindestens sechs Monate vor Projektbeginn. 
Beantragung über 150.000 €: Antrag bis 01.11.26
Antragsberechtigte Jede natürliche oder juristische Person, sofern das beantragte Projekt im Land Brandenburg umgesetzt wird; ausdrücklich genannt werden u. a. Landkreise, Kommunen, Verbände, Vereine, Landwirtschaftsbetriebe, Kirchengemeinden und Privatpersonen.
Zielgruppen  Keine gesonderte Zielgruppenangabe; die Förderung richtet sich auf Naturschutz und Landschaftspflege.
Informationen und Antragstellung > Hier geht es zum Antrag