| Förderhöhe | Je nach Projektart: bis zu 45 € je Tag und teilnehmender Person bei mehrtägigen Projekten mit mindestens 6 Stunden Bildungsprogramm; bis zu 23 € bei mindestens 3 Stunden. Eintägige Projekte: bis zu 19 € bzw. 10 € je Tag und teilnehmender Person. Auslandsbegegnungen: Fahrtkostenabrechung bis zu 0,30 € je Kilometer und teilnehmender Person. Jugendbildungsstätten: bis zu 117 € bzw. 59 € je Tag und teilnehmender Person. Kleinere Projekte: bis zu 1.500 € (mit Eigenanteil des Trägers). |
| Förderfähigke Kosten | Die Förderung wird überwiegend über Festbeträge je Tag und teilnehmender Person bzw. über einen Kilometerbetrag bemessen. Für den Fachkräfteaustausch erfolgt die Förderung auf Grundlage eines Kosten- und Finanzierungsplans. |
| Eigenmittel | Bei kleineren Projekten bis 1.500 € muss ein Eigenanteil von mindestens 10 % der Gesamtkosten nachgewiesen werden. Für die übrigen Förderarten benötigt es keine allgemeine Eigenmittelangabe. |
| Förderzeitraum | Richtlinie gültig vom 01.01.2026 bis 31.12.2027 |
| Fristen | Keine allgemeine Antragsfrist angegeben |
| Antragsberechtigte | Träger der freien Jugendhilfe, die grundsätzlich auf Landesebene in mindestens vier Landkreisen oder als Landesverbände ihren Wirkungskreis in Brandenburg haben. Für Fachkräfteprogramme sind auch örtlich tätige Träger der freien Jugendhilfe antragsberechtigt. |
| Zielgruppen | Junge Menschen; sozialpädagogische Fachkräfte; ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit |
| Informationen und Antragstellung | > Hier geht es zum Antrag |
MBJS
Richtlinie zur Förderung der Jugendbildung und Jugendbegegnung im Land Brandenburg