| Förderhöhe | Förderung über Pauschalen |
| Förderfähigke Kosten | Aktivitätsbezogene Kosten im Rahmen der Selbsthilfe |
| Eigenmittel | Nicht explizit angegeben |
| Förderzeitraum | Fortlaufend |
| Fristen | fortlaufend; Die Antragsfrist endet für bestehende Selbsthilfe gruppen am 21.01. und für neu gegründete Selbsthilfegruppen am 31.08. des jeweiligen Jahres. |
| Antragsberechtigte | Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene, örtliche Selbsthilfegruppen, Selbsthilfekontaktstellen |
| Zielgruppen | übergreifend |
| Informationen und Antragstellung | > Hier geht es zum Antrag |
Krankenkassen und ihre Verbände in den Ländern Brandenburg und Berlin
Selbsthilfeförderung durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)