Krankenkassen und ihre Verbände in den Ländern Brandenburg und Berlin

Selbsthilfeförderung durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Gefördert werden gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen, deren Aktivitäten darauf ausgerichtet sind, chronische Erkrankungen, Behinderungen oder andere belastende Lebenssituationen gemeinsam zu bewältigen.

Förderhöhe Förderung über Pauschalen
Förderfähigke Kosten  Aktivitätsbezogene Kosten im Rahmen der Selbsthilfe
Eigenmittel Nicht explizit angegeben
Förderzeitraum Fortlaufend
Fristen fortlaufend; Die Antragsfrist endet für bestehende Selbsthilfe gruppen am 21.01. und für neu gegründete Selbsthilfegruppen am 31.08. des jeweiligen Jahres.
Antragsberechtigte Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene, örtliche Selbsthilfegruppen, Selbsthilfekontaktstellen
Zielgruppen  übergreifend
Informationen und Antragstellung > Hier geht es zum Antrag