| Förderhöhe | Zuschuss als Vollfinanzierung. Entwicklungsprojekte: bis zu 50.000 €, Mindestförderung 10.000 €, Laufzeit bis maximal 6 Monate. Modellprojekte: bis zu 300.000 €, Laufzeit bis maximal 24 Monate. |
| Förderfähigke Kosten | Entwicklungsprojekte: pauschalierte Personal- und Sachausgaben auf Grundlage der Antragskalkulation. Modellprojekte: direkte Personalausgaben. Zusätzlich werden alle übrigen projektbezogenen Ausgaben über eine 40 %-Pauschale auf die förderfähigen Personalausgaben finanziert. Für Soloselbstständige und freiberuflich Tätige kann der Personalaufwand pauschaliert berücksichtigt werden. |
| Eigenmittel | Kein Eigenanteil. Die Förderung erfolgt als Vollfinanzierung |
| Förderzeitraum | Entwicklungsprojekte: maximal 6 Monate Modellprojekte: maximal 24 Monate. Die Förderrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2028. |
| Fristen | Entwicklungsprojekte: Antragstellung fortlaufend. Zwischen Antragstellung und Vorhabensbeginn sollen mindestens 12 Wochen liegen. Da die Projekte spätestens am 31.12.2028 abgeschlossen sein müssen, können Anträge voraussichtlich bis 31.03.2028 eingereicht werden. Modellprojekte: Derzeit können keine Anträge gestellt werden. Neue Antragsmöglichkeiten werden von der ILB bekannt gegeben. |
| Antragsberechtigte | Natürliche Personen, juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften. |
| Zielgruppen | Übergreifend |
| Informationen und Antragstellung | > Hier geht es zum Antrag |
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MWEK), kofinanziert durch ESF+
Soziale Innovationen 2023