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Antrag für den KNF-Verfügungsfonds ab sofort möglich

Ab sofort und zunächst bis zum 16. Oktober können Anträge für den Verfügungsfonds für familienunterstützende Aktivitäten im Land Brandenburg gestellt werden. Der Fonds wird durch die Auridis Stiftung zur Verfügung gestellt und von der Kompetenz- und Netzwerkstelle Familie (KNF) verwaltet.

Der Verfügungsfonds unterstützt gezielt kleinere, kurzfristige und praxisnahe Maßnahmen, mit denen Sie auf konkrete Bedarfe in Ihrer täglichen Arbeit reagieren können. Die Förderung durch den Verfügungsfonds soll Angebote ermöglichen, die Familien im Alltag stärken und Zugänge zu Unterstützungsangebote erleichtern.

Der Verfügungsfonds richtet sich an familienunterstützende, gemeinwohlorientierte Einrichtungen, Netzwerke, Koordinierungsstrukturen und Kooperationsverbünde mit sozialräumlicher Verankerung im Land Brandenburg. Die Förderhöhe liegt zwischen 250 € und maximal 3.000 € pro Vorhaben.

Alle für die Antragstellung notwendigen Informationen finden Sie unter www.gesundheitbb.de/projekte/brandenburg/knf-familie/verfuegungsfonds-knf.

Bei Fragen zur Antragstellung oder zur Förderfähigkeit Ihres geplanten Vorhabens berät Sie die Kompetenz- und Netzwerkstelle Familie sehr gerne. Schreiben Sie eine E-Mail an: info-knf@gesundheitbb.de.