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Verfügungsfonds für familienunterstützende Aktivitäten im Land Brandenburg

Der Verfügungsfonds für familienunterstützende Aktivitäten im Land Brandenburg wird durch die Auridis Stiftung zur Verfügung gestellt und von der Kompetenz- und Netzwerkstelle Familie (KNF) verwaltet.

Der Fonds unterstützt kleinere, kurzfristige und praxisnahe Maßnahmen, mit denen familienunterstützende Einrichtungen und sozialräumlich tätige Akteur*innen auf konkrete Bedarfe aus ihrer täglichen Arbeit reagieren können. Ziel ist es, Angebote und Aktivitäten zu ermöglichen, die Familien im Alltag stärken, Zugänge zu Unterstützung erleichtern und präventiv wirken.

Die geförderten Maßnahmen sollen direkt oder indirekt zu einem guten, gesunden und chancengerechten Aufwachsen von Kindern beitragen. Die Altersgruppe 0 bis 10 Jahre bildet dabei den fachlichen Orientierungsrahmen. Förderfähig sind auch elternbezogene, familienorientierte oder strukturelle Ansätze, sofern ein nachvollziehbarer Bezug zum Aufwachsen von Kindern besteht.

Der Verfügungsfonds richtet sich an familienunterstützende, gemeinwohlorientierte Einrichtungen, Netzwerke, Koordinierungsstrukturen und Kooperationsverbünde mit sozialräumlicher Verankerung im Land Brandenburg, die entsprechende Maßnahmen umsetzen oder weiterentwickeln möchten. Die Mittel sind insbesondere dafür vorgesehen, kleinere, konkrete Bedarfe zu decken, die im Rahmen der laufenden Arbeit oder bei der Umsetzung von Projekten entstehen.

Kurzcheck: Bin ich hier richtig?

Der Verfügungsfonds ist für Sie geeignet, wenn …

  • Ihre Einrichtung / Ihr Netzwerk mit Familien oder Eltern arbeitet
  • Ihre Maßnahme Familien stärkt oder Unterstützungszugänge erleichtert
  • ein direkter oder indirekter Bezug zum Aufwachsen von Kindern (0–10 Jahre) besteht
  • es um einen konkreten, zeitlich begrenzten Bedarf geht (keine Dauerfinanzierung)

Wenn Sie alle Punkte mit „Ja“ beantworten können, passt Ihr Vorhaben in der Regel gut zum Verfügungsfonds.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Förderhöhe: 250 € bis maximal 3.000 €
  • Pro Einrichtung: ein bewilligter Antrag innerhalb von 12 Monaten. 
  • Förderfähig: Sachmittel, Honorare und Aufwandsentschädigungen, Verpflegung im Rahmen von Angeboten, Mobilitätskosten
  • Nicht förderfähig: institutionelle Grundfinanzierung, dauerhaft angelegte Regelangebote, Personalmittel
  • Bewilligung: im Rahmen der verfügbaren Mittel; es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt formlos über ein niedrigschwelliges Online-Formular, solange Mittel verfügbar sind. Die Bewilligung erfolgt auf Grundlage transparenter Kriterien. Details zur Abrechnung werden mit dem Bewilligungsbescheid mitgeteilt.

Grundlage der Förderung: Fördergrundsätze des Verfügungsfonds

Kontakt & Beratung: Bei Fragen zur Antragstellung oder bei Unsicherheiten, ob ein Vorhaben förderfähig ist, berät Sie die Kompetenz- und Netzwerkstelle Familie gerne.

→ Kontakt zur KNF aufnehmen