Deswegen verdient die Respektierung von Patientenrechten in der psychiatrischen Versorgung eine besondere Aufmerksamkeit. Patient*innen müssen die Möglichkeit haben, bei der Wahrnehmung ihrer Rechte Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Besuchskommissionen im Land Brandenburg sollen prüfen, ob die Rechte und Interessen von Menschen mit psychischer Erkrankung oder seelischer Behinderung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gewahrt werden.