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Die Arbeit der Besuchskommissionen

Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen erleben häufig Situationen, in denen es für sie schwerer ist, für ihre Rechte und Interessen selbstbewusst einzustehen. Verringerte psychosoziale Fähigkeiten, schlechte Erfahrungen und Befürchtungen können die Gründe hierfür sein.

Deswegen verdient die Respektierung von Patientenrechten in der psychiatrischen Versorgung eine besondere Aufmerksamkeit. Patient*innen müssen die Möglichkeit haben, bei der Wahrnehmung ihrer Rechte Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Besuchskommissionen im Land Brandenburg sollen prüfen, ob die Rechte und Interessen von Menschen mit psychischer Erkrankung oder seelischer Behinderung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gewahrt werden. 

Hier wird die Arbeit der Besuchskommissionen vorgestellt.

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