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Nachbarschaftshilfe im Land Brandenburg gestartet

Am 20. Januar wurde im Rahmen einer Pressekonferenz das neue Online-Portal „Nachbarschaftshilfe Brandenburg“, das im Auftrag des Sozialministeriums von der FAPIQ betrieben wird, vorgestellt. FAPIQ koordiniert dessen Umsetzungsaktivitäten.

Um pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige in ihrem Alltag noch stärker zu entlasten, können im Land Brandenburg jetzt auch Einzelpersonen als ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer*innen als sogenannte „alltagsunterstützende Angebote“ gemäß § 45a SGB XI anerkannt werden.

Alle Informationen über die neuen Regelungen zur Nachbarschaftshilfe in der Pflege im Land Brandenburg sind ab sofort auf dem neuen Online-Portal „Nachbarschaftshilfe Brandenburg“ veröffentlicht. Im Auftrag des Ministeriums für Gesundheit und Soziales (MGS) betreibt die FAPIQ das zentrale Online-Portal für die Nachbarschaftshilfe und stellt Informationen zu Voraussetzungen, Schulungen und Antragsunterlagen bereit. Das Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg (LASV) ist zudem zuständig für die Prüfung und Anerkennung der Nachbarschaftshelferinnen und -helfern.  Die ersten Schulungen werden bereits Ende Januar angeboten.

Die Pressemitteilung des Ministeriums für Gesundheit und Soziales finden Sie hier.

Hier gelangen Sie auf die Website der FAPIQ

Foto: (v.l.n.r. Manfred Kayser (Servicepunkt Nachbarschaftshilfe in der Lutherstadt Wittenberg), Britta Müller (Ministerin für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg), Andrea Kaufmann (Referentin für sozialräumliche pflegerische Versorgungsstrukturen/FAPIQ), Chris Behrens (Leiter AOK Pflegeberatung und Pflegestützpunkte /AOK Nordost); Bildquelle: MGS