Unsere Sprechzeiten:

Wahlprüfsteine zur Berliner Abgeordnetenhauswahl 2026 – Prävention und Gesundheitsförderung unter der Lupe

Im Vorfeld der Abgeordnetenhauswahl 2026 interessierten wir uns als Gesundheit Berlin-Brandenburg e.V. für die Positionen von angetretenen Parteien mit prognostizierten Regierungsoptionen zu Themen aus dem Bereich Prävention und Gesundheitsförderung.

Als Landesvereinigung für Gesundheitsförderung (LVG) koordinieren wir vielfältige Programme, Projekte und Netzwerke rund um die soziallagenbezogene Prävention und Gesundheitsförderung. Die von uns gesetzten Themen sind Schwerpunkte, die über Landespolitik adressiert werden.

An dieser Stelle möchten wir sagen: Wir sind sehr dankbar über die eingegangenen Antworten von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke - sind sie doch mit zeitlichem Aufwand verbunden.

Sehen Sie sich hier die ausgewerteten Ergebnisse in einer kurzen Übersicht an oder als PDF-Version:

Durch klicken auf das jeweilige Thema, gelangen Sie zu den ausführlichen Fragen und Antworten der Parteien im Wortlaut:

1. Health in and for All Policies 

Unsere Einordnung: Gesundheit wird auch durch Entscheidungen in Bereichen wie Stadtentwicklung, Mobilität, Umwelt, Bildung und Soziales beeinflusst. Darum gilt es, auch abseits des Gesundheitsressorts systematisch gesundheitsbezogene Auswirkungen in politische Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Dieser ressortübergreifende Ansatz wird als „Health in und for All policies“ (HiAP) bezeichnet. Durch Synergieeffekte können mehrere Ziele durch dieselbe Maßnahme ressourcenschonend umgesetzt werden, wovon auch die jeweiligen Ressorts profitieren. Beispielsweise bietet ein öffentlicher Raum mit hoher Aufenthaltsqualität Möglichkeiten, Alltagsbewegung durch mehr Fußverkehr, Einsamkeitsprävention durch bessere gesellschaftliche Teilhabe und Klimaanpassung durch Verschattung zu verbinden. Darum ist es aus unserer Sicht elementar, bestehende Räume der Kooperation wie die Ressortübergreifende Gemeinschaftsinitiative (GI) als koordinierte Zusammenarbeit aller Senatsverwaltungen stetig auszubauen und weiterzuentwickeln.

2. Gesunde Städte-Netzwerk 

Unsere Einordnung: Das Gesunde Städte-Netzwerk ist ein bundesweites Netzwerk, das auf der Programmatik der Weltgesundheitsorganisation (WHO) beruht und seit vielen Jahren in Berlin verankert ist. Es ist ein strategisches Instrument, das Senat, Bezirke und Zivilgesellschaft verbindet und gesundheitsbezogene Erfahrungen sowie Bedarfe der Menschen aus Initiativen, Nachbarschaften und Selbsthilfe frühzeitig in Planungen und politische Entscheidungen einbringt. Der bundes- sowie landesweite Austausch hilft Berlin, erfolgreiche kommunale Ansätze für die eigene Praxis zu übernehmen und weiterzuentwickeln. So unterstützt das Netzwerk, gesundheitliche Belange frühzeitig in Planungen und Vorhaben anderer Ressorts – etwa Stadtentwicklung, Mobilität, Klimaschutz, Bildung oder Soziales – einzubeziehen und erfolgreiche Berliner Ansätze in der Stadt, aber auch bundesweit sichtbar zu machen.

3. Gesundheitsdienstgesetz 

Unsere Einordnung: Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist ein zentrales Instrument für mehr gesundheitliche Chancengerechtigkeit, regionale Steuerungsfähigkeit und Krisenresilienz in Berlin. Dies haben die Länder im Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom Juni 2025 zur Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung bekräftigt.

Berlin ist mit einem modern ausgestalteten Gesundheitsdienstgesetz bereits auf einem guten Weg, das wichtige Public Health-Ansätze berücksichtigt. Eine Weiterentwicklung beziehungsweise Novellierung sollte jedoch den kommunalen Gestaltungsspielraum des ÖGD – insbesondere auf Ebene der Bezirke – stärker absichern. So können gesundheitliche Ungleichheiten und lokale Bedarfe frühzeitig erkannt, Akteur*innen vor Ort vernetzt sowie Gesundheitsförderung und Prävention bedarfsgerecht gesteuert werden.

Der ÖGD sollte an dieser Weiterentwicklung maßgeblich beteiligt werden. Auch vor dem Hintergrund der Investitionen aus dem Pakt für den ÖGD sollte nicht riskiert werden, die hierfür aufgebauten personellen und strukturellen Ressourcen zurückzubauen.

4. Gesundheitsziele

Unsere Einordnung: Die Landesgesundheitskonferenz (LGK) ist als zentrales Gremium der ressort- und sektorenübergreifenden Gesundheitsförderung im Berliner Gesundheitsdienstgesetz verankert. In ihr entwickeln und koordinieren zentrale Akteure aus Gesundheitswesen, Politik, Verwaltung, Bildungswesen und weiteren relevanten Bereichen regelhaft gemeinsame Strategien und Maßnahmen und verpflichten sich zu deren Umsetzung. Die 34 Mitglieder bringen ihre Expertise in die Entwicklung gemeinsamer Gesundheitsziele ein, die alle Lebensphasen umfassen und eine Grundlage für die bedarfsgerechte Planung und Steuerung gesundheitsbezogener Maßnahmen in Berlin bilden.

5. Bezirkliche Gesundheitsziele 

Unsere Einordnung: Landesgesundheitsziele, Landesrahmenvereinbarung und Aktionsprogramm Gesundheit bilden den verbindenden Rahmen für Gesundheitsförderung und Prävention in Berlin. Damit dieser vor Ort wirksam wird, müssen die Bezirke an seiner Weiterentwicklung beteiligt sein und landesweite Ziele entsprechend sozialräumlicher Bedarfe konkretisieren können. Das Aktionsprogramm Gesundheit ist als zentrales Umsetzungsinstrument der Landesrahmenvereinbarung zu erhalten und weiterzuentwickeln.

6. Gesundheitsfolgenabschätzung 

Unsere Einordnung: Städtebauliche Planungen und Infrastrukturvorhaben bieten gesundheitliche Chancen und Risiken (Hitze, Luftqualität) für die Berliner*innen. Im Sinne des Health in All Policies-Ansatzes bietet die Gesundheitsfolgenabschätzung ein konkretes Instrument zur Verzahnung von Stadtplanung und Öffentlichen Gesundheitsdienst, um systematisch gesundheitsbezogene Aspekte in großen Planungsvorhaben zu berücksichtigen. 

7. Diskrimierung im Gesundheitswesen 

Unsere Einordnung: Diskriminierung und Zugangsbarrieren können dazu führen, dass Menschen Präventionsangebote und notwendige gesundheitliche Versorgung später oder gar nicht in Anspruch nehmen. Sprachliche, bauliche, kommunikative und institutionelle Barrieren beeinträchtigen den gleichberechtigten Zugang zur Versorgung, verstärken gesundheitliche Ungleichheiten, gefährden die Patient*innensicherheit und können den Fachkräftemangel im Gesundheitswesen verschärfen.

Der Abbau von Diskriminierung ist daher eine zentrale Voraussetzung für gesundheitliche Chancengerechtigkeit und eine sichere, bedarfsgerechte Versorgung. Dazu gehören insbesondere verlässlich finanzierte Sprachmittlung, barrierefreie und diskriminierungssensible Angebote, unabhängige Beschwerde- und Beratungsstrukturen sowie Qualifizierungen zu Antidiskriminierung und Diversity-Kompetenz in Gesundheitsfachberufen.

8. Landesstrategie gegen Kinderarmut 

Unsere Einordnung: Jeder vierte junge Mensch unter 18 Jahren wächst in Berlin in Armut auf, mit weitreichenden Folgen für Bildung, Teilhabe, Gesundheit und den sozialen Zusammenhalt in der Stadt. Armut und ihre Folgen für Kinder und Jugendliche haben strukturelle Ursachen und können nur durch ein abgestimmtes Handeln aller politischen und administrativen Bereiche wirksam bekämpft werden.

Die Berliner Strategie gegen Kinderarmut und ihre 15 strategischen Ziele bilden hierfür einen zentralen Rahmen in den Bereichen Bildung, Teilhabe, Gesundheit und existenzielle Sicherung. Ihre dauerhafte Sicherung und Weiterentwicklung sind wesentlich, um Kinderarmut und ihren Folgen nachhaltig zu begegnen. Dafür müssen Land und Bezirke sowie die zuständigen Bereiche, etwa Finanzen, Arbeit, Integration, Stadtentwicklung, Bildung, Jugend, Gesundheit und Sport, verbindlich zusammenwirken. Integrierte bezirkliche Strategien und landesweite Bausteine sollten dabei sinnvoll ineinandergreifen und sich gegenseitig ergänzen.

9. Gesundheitskompetenz 

Unsere Einordnung: Gesundheitskompetenz ist ein Querschnittsthema in Prävention, Gesundheitsförderung und Versorgung. Sie umfasst sowohl den Umgang mit Gesundheitsinformationen als auch die Orientierung im Gesundheitssystem. Wegen ihrer großen Bedeutung hat die Landesgesundheitskonferenz (LGK) Gesundheitskompetenz zu einem Schwerpunkt ihrer Arbeit gemacht. Die dort erarbeiteten Bausteine können - bei entsprechender politischer Unterstützung - in eine landesweite Strategie zur Stärkung der Gesundheitskompetenz überführt werden.

Ein solcher Rahmen sollte individuelle, organisationale und navigationale Gesundheitskompetenz ebenso berücksichtigen wie verhaltens- und verhältnispräventive Ansätze. Indikatoren in der Gesundheitsberichterstattung des Landes Berlin können dazu beitragen, Bedarfe und Fortschritte sichtbar zu machen.

10. Integrierte Gesundheitszentren

Unsere Einordnung: Die ambulante Gesundheitsversorgung in Berlin steht vor wachsenden strukturellen Herausforderungen. Integrierte Gesundheitszentren können ein Baustein sein, um Zugangsbarrieren abzubauen und medizinische Versorgung, psychosoziale Beratung sowie Angebote der Prävention und Gesundheitsförderung lebensweltorientiert miteinander zu verbinden. Seit 2023 werden im Rahmen des Landesprogramms vier Standorte in Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Neukölln und Spandau gefördert.

Für die weitere Entwicklung kommt es darauf an, bestehende Ansätze zu sichern, ihre Wirksamkeit systematisch zu prüfen und erfolgreiche Erfahrungen für die Weiterentwicklung integrierter Versorgung zu nutzen. Erste Erkenntnisse aus der Umsetzung und wissenschaftlichen Begleitung weisen darauf hin, dass die Ansätze die angestrebte Wirkung entfalten können. Dabei sollten neben zentralen Gesundheitszentren auch dezentrale und andere bedarfsgerechte Kooperationsmodelle berücksichtigt werden.

Hier gelangen Sie zur Detailansicht!

Health in and for All Policies (Frage 1)

Gesunde-Städte-Netzwerk (Frage 2)

Gesundheitsdienstgesetz (Frage 3)

Gesundheitsziele                  (Frage 4)

Bezirkliche Gesundheitsziele (Frage 5)

Gesundheitsfolgenabschätzung (Frage 6)

Diskriminierung im Gesundheitswesen              (Frage 7)

Landesstrategie gegen Kinderarmut                            (Frage 8)

Gesundheitskompetenz        (Frage 9)

Integrierte Gesundheitszentren            (Frage 10)